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Pfleger macht Bein-Gymnastik bei älterer Frau | © Heinz von Heydenhaber

Behandlungspflege beim
Caritas Altenheim St. Gisela

Behandlungspflege St. Gisela

Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Sie nach ärztlicher Verordnung mit Behandlungspflege. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!

Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Behandlungspflege beantworten:

Was versteht man unter Medizinischer Versorgung nach ärztlicher Verordnung oder auch Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege wird von Ihrem Arzt verschrieben, wenn Sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine weitere medizinische Versorgung notwendig ist.  

Sie kann auch dazu dienen, dass ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Auch kann damit eine Haus- / Fachärztliche Behandlung sichergestellt werden.

Was passiert bei der Behandlungspflege?

Erkrankungen können eine medizinische Versorgung notwendig machen. Gerne übernehmen unsere geschulten Pflegekräfte der Ambulanten Pflegedienste der Caritas die häusliche Krankenpflege, wie zum Beispiel die Insulintherapie bei Diabetes, das Richten und das Überwachen der Einnahme von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Leistungsträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie beim Einreichen der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen dann die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. 

Kontaktformular

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns auch eine Mail schreiben. Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular.

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