Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Sie nach ärztlicher Verordnung mit Behandlungspflege. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!
Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Behandlungspflege beantworten:
Die Behandlungspflege wird von Ihrem Arzt verschrieben, wenn Sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine weitere medizinische Versorgung notwendig ist.
Sie kann auch dazu dienen, dass ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Auch kann damit eine Haus- / Fachärztliche Behandlung sichergestellt werden.
Erkrankungen können eine medizinische Versorgung notwendig machen. Gerne übernehmen unsere geschulten Pflegekräfte der Ambulanten Pflegedienste der Caritas die häusliche Krankenpflege, wie zum Beispiel die Insulintherapie bei Diabetes, das Richten und das Überwachen der Einnahme von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Leistungsträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie beim Einreichen der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen dann die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Begleiten Sie uns auf einem Rundgang durch das Haus und in die unmittelbare Umgebung!